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Wann wurde das Studentenwerk in Deutschland gegründet

Studentenwerk
Studierendenwerke für mehr Chancengleichheit | Foto: © MQ Illustrations / adobe stock

Das Studentenleben sähe ohne Studentenhilfe in Deutschland anders aus, denn die wirtschaftliche, kulturelle, gesundheitliche und soziale Förderung Studierender liegt im Aufgabenbereich der Studentenwerke. Diese heißen heute (Stand 2025) „Studierendenwerke“.

Wann wurde das Studentenwerk in Deutschland gegründet und wie entwickelten sich die sozialen Einrichtungen für Studierende?

Die Aufgaben des Studierendenwerks

Die Geschichte der Hochschulpolitik ist eng mit derjenigen der Studierendenwerke verknüpft, denn diese teilen sich die Arbeit. Hochschulen übernehmen die akademische Ausbildung und die Studentenwerke kümmern sich um die wirtschaftlichen, gesundheitlichen, kulturellen und sozialen Belange rund ums Studium. Unter dem Dachverband DSW, dem Deutschen Studierendenwerk e. V., arbeiten 57 Studierendenwerke, die teils mehrere Hochschulstandorte und Hochschulen betreuen.

Sie betreiben Cafeterien, Mensen, Wohnheime sowie Kinderbetreuungseinrichtungen und bieten Beratungen für Studierende an. Zudem sind sie für die Bereitstellung von Darlehen zuständig sowie für die Bearbeitung von BAföG-Anträgen. Die Studentenwerke fördern darüber hinaus sportliche und kulturelle Aktivitäten sowie studentische Veranstaltungen. Um gemeinsam mehr zu erreichen, schließen sie sich zusammen. Ein Beispiel ist die Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke Südwest, ein Zusammenschluss von Studentenwerken im Südwesten Deutschlands.

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Die Geschichte der Studentenwerke in der Bundesrepublik Deutschland

Der Ursprung der Studentenwerke in Deutschland liegt in der Weimarer Republik. Das Bildungssystem stand damals vor immensen Herausforderungen. 1919 und 1920 entstanden erste Selbsthilfevereine. Diese gründeten sich aus der Not heraus, denn durch den Ersten Weltkrieg waren die Studenten meist mittellos. Neben den Hochschulabsolventen waren Dozenten sowie Vertreter aus Wirtschaft und Politik an der Gründung der sozialen Einrichtungen für Studierende beteiligt.

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Erste studentische Selbsthilfeorganisationen entstanden in Dresden, München und Tübingen. Ihr Prinzip war, sich durch Stipendien, einmalige Beihilfen, Gebührenerlasse und Darlehen selbst zu helfen. Die Studenten erhielten Werkverträge, damit sie sich finanzieren konnten. Ebenso bekamen sie in gesundheitlicher Hinsicht durch die Krankenfürsorge Unterstützung. Almosen lehnten sie ab und manifestierten diesen Grundsatz im Jahr 2021 auf dem vierten Deutschen Studententag im „Erlanger Programm“.

 Die Selbsthilfevereine erhielten am 19. Februar 1921 in Tübingen einen Dachverband mit dem Namen „Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft e. V.“, der die Selbsthilfeeinrichtungen durch Koordinierung der Wirtschaftshilfen und durch Öffentlichkeitsarbeit unterstützte.

Die Entwicklung der Studentenwerke

Die historische Entwicklung in der Hochschulsozialarbeit setzte sich im Jahr 2022 mit der Gründung der Dresdener Darlehnskasse der Deutschen Studentenschaft e. V. fort. Im Jahr 2025 wurde die Wirtschaftshilfe durch die Studienstiftung des deutschen Volkes ergänzt. Zudem wurde der internationale Studentenaustausch gefördert.

Änderungen gab es in den Jahren 1933 bis 1945.  Die bisher selbstständig agierenden Selbsthilfeeinrichtungen gingen in unselbstständige Teilanstalten des 1934 gegründeten Reichsstudentenwerks mit Sitz in Berlin über.

In der Nachkriegszeit änderte sich abermals einiges. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden erste Studentenwerke in Deutschland in Braunschweig, Aachen, Kiel und Bonn. Bis 1945 finanzierten sich diese überwiegend durch Sachspenden. Ab 1948 zahlten die Studierenden Pflicht- und Solidaritätsumlagen.

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Die Gründung des Deutschen Studentenwerks als Dachorganisation

Für die Studentenunterstützung in der Geschichte Deutschlands startete Anfang der 1950er-Jahre eine neue Ära. Denn Bund und Länder gewährten den Studentenwerken Zuschüsse.

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Ein weiterer Meilenstein war die erneute Gründung eines Dachverbandes im Jahr 1950. Dieser hieß zunächst „Verband Deutscher Studentenwerke e. V.“ und erhielt 1956 den Namen „Deutsches Studentenwerk“ (DSW). Ab 1957 lag es in der Verantwortung der Studentenwerke, die im Bundeshaushalt bewilligten Mittel für eine allgemeine Studentenförderung nach dem Honnefer Modell zu verwalten.

Die Studentenwerke wandelten sich von Selbsthilfeorganisationen zu Trägern der staatlichen Leistungsverwaltung. Deshalb wundert es nicht, dass zwischen 1969 und 1975 erste Studierendenwerke zu Anstalten des öffentlichen Rechts wurden.

Studentenwerke von der deutschen Wiedervereinigung bis heute

In der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) begannen bereits im Jahr 1989 die Vorbereitungen zur Änderung der Förderung der Studierenden. Diese lag in den Händen der Hochschulen.

Nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober erhielten die neuen Bundesländer zum 1. November 1990 zehn Studentenwerke mit dem Status „Anstalt des öffentlichen Rechts“.

Das DSW nahm sie im April 1991 als Mitglieder auf. Seit 2002 befindet sich dessen Sitz in Berlin, der Hauptstadt Deutschlands.

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Was beschäftigt die Studierendenwerke im Jahr 2025

Die Studierendenwerke sorgen sich um die Chancengleichheit. Wenn diese bestehen bleiben soll, müssen die staatlichen Förderungen steigen. Deshalb fordert das Deutsche Studierendenwerk den Bund auf, gemeinsam mit den Ländern das Programm „Junges Wohnen“ auszubauen.

Zusätzlich verlangt es vom Bund, die Wärmewende durch finanzielle Unterstützung zu ermöglichen. Diese Gelder werden für den notwendigen Heizungstausch benötigt, denn die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes schreibt vor, dass ab 2028 die Heizungen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Um dies zu gewährleisten, fehlen den Studierendenwerken die Mittel.

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Zudem wünscht sich das Deutsche Studierendenwerk Gelder vom Bund und vom Land, um Mensen sowie Cafeterien energetisch zu sanieren, sodass sie zu einem klimaneutralen Campus der Zukunft passen.

Die Studentenwerke in Deutschland sind sich einig: Das BAföG deckt die Lebenshaltungskosten nicht ab und muss auf ein existenzsicherndes Minimum angehoben werden. Daneben fordert der Dachverband die komplette Digitalisierung und eine Vereinfachung des BAföGs.

Ferner verlangt das Deutsche Studierendenwerk, dass die BAföG-Leistungen um zwei bis drei Jahre länger bewilligt werden und nicht wie bisher nach dem vierten Semester enden.

Außerdem setzt sich das Deutsche Studentenwerk für einen Bürokratieabbau und eine Beseitigung des Fachkräftemangels in Kitas durch geeignete Förderprogramme ein.

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Verfasst von Hajo Simons

arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, überdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater.
Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).